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   OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08   

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OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08 (https://dejure.org/2011,1887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2011 - 13 UF 4/08 (https://dejure.org/2011,1887)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 13 UF 4/08 (https://dejure.org/2011,1887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt in Form des Aufstockungsunterhalts gem. §§ 1573 Abs. 2, 1578 BGB; Voraussetzungen für die Gewährung von nachehelichem Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen; Kriterien zur Beurteilung der Zumutbarkeit des Ausübens einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1578
    Berücksichtigung des Mietwerts des von einem Ehegatten nach der Trennung bewohnten Eigenheims bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZR 162/09

    Nachehelicher Unterhalt: Sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Das Verfahren richtet sich gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch nach dem bis Ende August 2009 geltenden Prozessrecht, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2011, BeckRS 2011, 27105).

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1992, 1045, 1046 f; BeckRS 2011, 27105 Rn. 18), der der Senat folgt, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nacheheliche Einkommensveränderungen schon im Rahmen der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sind, sofern sie unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar, insbesondere als leichtfertiges, unterhaltsrechtliche Belange des anderen missachtendes Verhalten zu bewerten sind (BGH FamRZ 2003, 590, 592; FamRZ 2006, 683 ff), ist der für die Zeit bis Dezember 2007 ermittelte Bedarf nicht ohne Rücksicht auf die drastischen Veränderungen in der Einkommenssituation des Antragstellers zugrunde zu legen.

    Solche Nachteile können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben, vgl. BGH Urteil vom 26.10.2011, Az.: XII ZR 162/09.

  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 129/06

    Entfallen des Unterhaltsanspruchs als subsidiäre Sozialleistung wegen Beziehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Im Jahr 2009, in dem der Antragsteller seit 25. Juni des Jahres Krankengeld in Höhe von monatlich 1.473,30 EUR bezogen hat, würde sich selbst bei im Übrigen unveränderter Fortschreibung der Einkommensverhältnisse des Antragstellers eine geringfügige Erhöhung des Gesamteinkommens daraus ergeben, dass das ihm über mehr als sechs Monate gewährte Krankengeld weder um berufsbedingte Aufwendungen noch um einen Erwerbstätigenbonus zu kürzen wäre (BGH FamRZ 2009, 307).

    Da weder von dem dem Antragsteller gezahlten Krankengeld noch von dem ihm bewilligten Übergangsgeld im Rahmen der Bedarfsermittlung der Erwerbstätigenbonus noch berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen sind (BGH FamRZ 2009, 307), ergäbe sich bei Hinzusetzen eines fiktiven Vollzeiterwerbseinkommens der Antragsgegnerin von 980, 00 EUR ein Gesamtbedarf in Höhe von 2.773,00 EUR.

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Je stärker seine finanzielle Abhängigkeit ist und je geringer seine Chancen sind, eigenverantwortlich für einen angemessenen Unterhalt zu sorgen, desto mehr fällt seine Interessenlage bei der Abwägung ins Gewicht, wobei auch immer die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten zu beachten sind (BGH, FamRZ 1982, 894, 895).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 7 UF 111/05

    Karrieresprung, Begrenzung/Befristung eines Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Je weniger eine wirtschaftliche Verflechtung beider Ehegatten und das schützenswerte Bedürfnis eines Ehegatten nach Absicherung durch den Unterhalt festzustellen ist, desto weniger kommt der Ehedauer Gewicht zu (OLG Düsseldorf, FamRZ 2006, 1040, 1041).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Schon bei einem Anteil von 2/3 zu 1/3 Betreuung bleibt es zu Gunsten des das Kind zu 2/3 betreuenden Elternteils bei der Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB (BGH FamRZ 2006, 1015).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 15 UF 144/05

    Nachehelicher Unterhalt: Abzugsfähigkeit von Unterhaltsverpflichtungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Zum Teil wird entsprechend dem Normzweck angenommen, dass ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt in der Regel nur in Betracht komme, wenn er 10 % des bereinigten Nettoeinkommens des Bedürftigen übersteigt (u. a. OLG Brandenburg, NJW-RR 06, 944).
  • OLG Bremen, 11.10.2001 - 4 U 20/01

    Vorlage von Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Dementsprechend ist die Abtretung des Anspruchs auf Kindesunterhalt an die Mutter, die das Kind unterhalten hat, wirksam (OLG Bremen, NJW-RR 02, 361).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1992, 1045, 1046 f; BeckRS 2011, 27105 Rn. 18), der der Senat folgt, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nacheheliche Einkommensveränderungen schon im Rahmen der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sind, sofern sie unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar, insbesondere als leichtfertiges, unterhaltsrechtliche Belange des anderen missachtendes Verhalten zu bewerten sind (BGH FamRZ 2003, 590, 592; FamRZ 2006, 683 ff), ist der für die Zeit bis Dezember 2007 ermittelte Bedarf nicht ohne Rücksicht auf die drastischen Veränderungen in der Einkommenssituation des Antragstellers zugrunde zu legen.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1992, 1045, 1046 f; BeckRS 2011, 27105 Rn. 18), der der Senat folgt, bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nacheheliche Einkommensveränderungen schon im Rahmen der Bedarfsermittlung zu berücksichtigen sind, sofern sie unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbar, insbesondere als leichtfertiges, unterhaltsrechtliche Belange des anderen missachtendes Verhalten zu bewerten sind (BGH FamRZ 2003, 590, 592; FamRZ 2006, 683 ff), ist der für die Zeit bis Dezember 2007 ermittelte Bedarf nicht ohne Rücksicht auf die drastischen Veränderungen in der Einkommenssituation des Antragstellers zugrunde zu legen.
  • BGH, 29.03.1995 - XII ZR 45/94

    Berücksichtigung und Bewertung des Wohnvorteils

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2011 - 13 UF 4/08
    Zum anderen sind Zahlungen für Zins- und Tilgungsleistungen dann, wenn sie - wie hier - den Wohnwert übersteigen, dann anzuerkennen, wenn die geschiedenen Ehegatten noch Miteigentümer sind, der das Haus bewohnende Ehegatte mietfrei wohnt und die Verbindlichkeiten allein trägt, weil dann die Fortzahlung von Zins- und Tilgungsverpflichtungen im Interesse beider Ehegatten liegt (BGH FamRZ 95, 869, 871; Ehinger/Griesche, Handbuch Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rn. 494).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84

    Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 3 WF 35/12

    Unterhaltssache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Dieser Elternteil kann für sich die Vorschrift des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in Anspruch nehmen, wonach der Elternteil, der das minderjährige Kind betreut, seine Unterhaltsverpflichtung in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1015; OLG Brandenburg, 4. Senat für Familiensachen, Urteil vom 28.12.2011 - 13 UF 4/08, BeckRS 2012, 01660).
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